Zugangsvoraussetzung, Abschlüsse, Schulgeld
Zugangsvoraussetzung
Zugangsvoraussetzung ist ein erfolgreicher Abschluss der Primarstufe
(Versetzungszeugnis der Klasse 6).
Abschlüsse
Gemäß §17 Schulgesetz des Landes Brandenburg können die gleichen Abschlüsse und Berechtigungen wie an einer staatlichen Regelschule erworben werden. Das sind:
nach dem 9. Schuljahr
- die einfache Berufsbildungsreife
nach dem 10. Schuljahr
- die erweiterte Berufsbildungsreife
- die Fachoberschulreife
- die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Schulgeld
Für das Schuljahr (12 Monate) wird ein monatliches Schulgeld von 85,00 € erhoben.
Das zu entrichtende Schulgeld wird in Anlehnung an die Bestimmungen des Brandenburgischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft festgelegt.